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rheinische ART 07/2017

Archiv 2017

RESTITUTION
Noldes „Frauen im Blumengarten“


Die Duisburger Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum hat das Gemälde Frauen im Blumengarten von Emil Nolde an die Erben der ehemaligen Besitzer zurückgegeben.

 

Emil Nolde Frauen im Blumengarten, 1916, © Nolde Stiftung Seebüll, Foto: Britta Lauer.

 

Im Jahr 2004 forderten die Erben des jüdischen, in Dresden ansässigen Sammlerehepaares Eduard und Rita Müller das Lehmbruck Museum erstmals zur Rückgabe auf.

 

In der Amtszeit der aktuellen Museumsdirektorin Söke Dinkla entschied das Kuratorium der Stiftung, einen Förderantrag für Provenienzrecherche bei der damaligen Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin (heute: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg) zu stellen.

     Die Recherche wurde von Facts & Files, Historisches Forschungsinstitut Berlin, durchgeführt. Das Fazit ist, dass das Gemälde eindeutig als zur Sammlung Müller gehörig identifiziert wurde und dass es sich um einen NS-verfolgungsbedingten Verlust handelt.
     Demzufolge beschloss das Kuratorium der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum im November 2015: „Die Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum erkennt den NS-verfolgungsbedingten Verlust des Gemäldes Frauen im Blumengarten von Emil Nolde an, so dass nach den Maßgaben der Washingtoner Erklärung eine Restitution angezeigt ist.“

     Anfang 1942 war Eduard Müller im Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden. Kurz darauf versuchte Rita Müller die Flucht, zu deren Finanzierung sie unter anderem das Nolde-Gemälde verkaufte. Doch auch sie wurde von den Nazis aufgegriffen und erlitt das gleiche Schicksal wie ihr Ehemann. Der Sohn konnte noch 1938 von Prag aus emigrieren.
     Nun sind es die Urenkel des Sammlerehepaares, die das Gemälde zurück erhalten haben. Für Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link ist der Abschluss des Restitutionsgesuches ein wichtiger Schritt: „Mir ist es eine Herzensangelegenheit, dass wir zu einer fairen und gerechten Lösung gefunden haben, wie es die Washingtoner Erklärung vorsieht. Das geschehene Unrecht kann damit nicht wiedergutgemacht werden, aber das in unseren Mitteln Stehende haben wir nun getan.“

rART

 

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