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rheinische ART 07/2023

Archiv 2023

GESCHICHTE

Zoll im Museum

 

Das kleine Liechtenstein hat ein ebenso kleines, aber feines LandesMuseum. Das zeigt aktuell eine Schau zum 100. Jahrestag des Zollvertrags mit der Schweiz.

 

Alte Rhein-Brücke zwischen Vaduz Liechtenstein und Sevelen in der Schweiz (Blick von der Schweizer Seite). Die 135 Meter lange Holzbrücke stellt die letzte noch erhaltene Konstruktion dieser Art dar, die den Alpenrhein überquert. Foto © Wikipedia A. Savin

  

Was verbirgt sich hinter dieser ungewöhnlichen Thematik? Am 29. März 1923 unterzeichneten die Schweiz und Liechtenstein einen für das Fürstentum Liechtenstein wegweisenden Vertrag, der am 1. Januar 1924 in Kraft trat.

 

Historische Zolltafel „Schweizerischer Zollbezugsposten Steg im Fürstentum Liechtenstein (Sommerposten)“, Holztafel mit den Wappen der Schweiz und Liechtensteins. Bildquelle Liechtensteinisches LandesMuseum, Z 2, Foto: Sven Beham

 

Der Zollvertrag schloss Liechtenstein nämlich an den schweizerischen Wirtschaftsraum an und löste es aus der wirtschaftlichen Isolation.
     Liechtenstein verzichtete dabei auf einen Teil seiner Souveränität und musste die in einem Zusammenhang mit dem Zollvertrag stehenden schweizerischen Gesetze übernehmen. Schon wenige Jahre nach dessen Inkrafttreten war Liechtenstein der Ansicht, dass die erhoffte wirtschaftliche Besserung eingetreten war.

 

Das Liechtensteinische LandesMuseum in Vaduz und das Schweizerische Zollmuseum in Gandria (Lugano) begehen das 100-Jahr-Jubiläum mit einer gemeinsamen Ausstellung. Diese zeigt die Hintergründe sowie die Geschichte des Zollvertrags auf und veranschaulicht eine Vielzahl an unterschiedlichen Aspekten der schweizerisch-liechtensteinischen Beziehungen.

 

Philatelie: Die erste Ausgabe einer gemeinsamen Briefmarke, vom 5. September 1995. Bildquelle Liechtensteinisches LandesMuseum, Foto: Sven Beham

 

Vielfach ist nicht bekannt, dass es seit 1923 zwischen Liechtenstein und der Schweiz keine Grenzkontrollen mehr gibt. Die beiden Länder sind eng verbunden.

     Vom Zollvertrag profitierte am Anfang vor allem die Textilindustrie. Heute sind viele Bereiche des Lebens zwischen den beiden Staaten vertraglich geregelt.

     1924 führte Liechtenstein den Schweizer Franken als Währung ein, aber erst seit 1981 gibt es einen Währungsvertrag.

     Die hundertjährige Geschichte der Zusammenarbeit zeige, dass mögliche Konflikte immer sehr pragmatisch und lösungsorientiert aus der Welt geschafft wurden, wird die Liechtensteiner Historikerin Martina Sochin D'Elia zitiert.
     Der Zollvertrag war für Liechtenstein auch das Tor zur Welt, heißt es heute. Die Freihandelsabkommen, welche die Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossen hatte, galten dank der Zollunion auch für Liechtenstein.

 

Ansicht der Rheinbrücke zwischen Bendern (Liechtenstein) und Haag (Schweiz). Kolorierter Stich. „Festgabe zur Erinnerung an die Eröffnungsfeier am 24. Mai 1868“. Bildquelle Liechtensteinisches LandesMuseum, Gr 0182, Foto: Sven Beham

 

Lediglich in Sachen EWR-Zugehörigkeit, dem 1994 eingerichteten Regelwerk zum Europäischen Wirtschaftsraum, ging das Fürstentum einen anderen Weg als die Eidgenossen. Letztere sind zwar EFTA-Mitglied, wie Island, Norwegen und Liechtenstein, nicht aber wie diese drei im EWR.

     Denn trotz der Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz gelang es in Vaduz, zahlreiche Regelungen und Gesetze des EWR zu übernehmen. Die Historikerin Sochin D´Elia weiß, wie man diese Form von Pragmatik politisch tituliert: Es handele sich dabei um „parallele Verkehrsfähigkeit“.

 

In der Ausstellung werden rund 90 Exponate und Exponate-Gruppen aus der Sammlung des Liechtensteinischen LandesMuseums gezeigt. Als besondere Highlights gelten einige historische Dokumente. Darunter der Zollvertrag und die Schweizer Ratifikationsurkunde zum Zollvertrag sowie weitere Verträge zwischen beiden Staaten aus dem Liechtensteinischen Landesarchiv.
rART/K2M


Die Ausstellung "100 Jahre Zollvertrag Liechtenstein Schweiz" kann noch bis zum 20. August 2023 besucht werden.
Liechtensteinisches LandesMuseum
Städtle 43
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
Öffnungszeiten
DI – SO 10-17 Uhr
MI 10 – 20 Uhr

 

 

 

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