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rheinische ART 02/2016

Archiv 2016

KÖLN MESSE
Negativ betroffen


Die „Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes schadet dem Kunstmessestandort Deutschland“, verkündet die Koelnmesse als Ausrichter der ART COLOGNE und Cologne Fine Art.

 

Der Messeveranstalter steht der geplanten Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsministerin Monika Grütters, kritisch gegenüber. Er teilt am 15.Februar mit:


„'Sollte die aktuelle Version des Entwurfs verabschiedet werden, wären von den Auswirkungen nicht nur Galerien und Kunsthändler, Auktionshäuser, Privatsammler und Museen negativ betroffen, sondern auch die gesamte deutsche Kunstmesselandschaft', betont Gerald Böse, Vorsitzender der Geschäftsführung der Koelnmesse. 'Drohende Ausfuhrverbote von als „national wertvoll“ klassifizierten Kunstwerken und das vorgelagerte Prüfprozedere durch Behörden und Sachverständige werden den Kunsthandel in Deutschland und damit auch die Kunstmessen als maßgebliche Plattformen für den Handel mit Kunst, massiv einschränken. Zahlreiche unserer Aussteller sehen angesichts der aktuellen Entwicklungen ihre Geschäftsgrundlage gefährdet. Die deutschen Kunstmessen wären langfristig im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig', so Böse weiter.
     Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Schutz von nationalem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland stärken und die Rückgabe ausländischen Kulturgutes sowie den Schutz vor illegalem Handel zu verbessern.
     Das neue Gesetz sieht eine Einzelüberprüfung von zum Verkauf stehenden Kunstwerken vor, mit dem Ziel „nationales Kulturgut“ zu sichern. Zu diesem Zweck müssen künftig beispielsweise Gemälde, die älter als 70 Jahre sind oder über einem Verkaufswert von 300.000 Euro liegen, für eine Ausfuhr in ein anderes europäisches Land angemeldet werden. Damit wird der freie Warenverkehr im EU-Binnenmarkt für Kulturgüter gekappt. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf verschärfte Sorgfalts-, Dokumentations- und Auskunftspflicht sowie Herkunftsnachweise von Kunstwerken vor – in einem Ausmaß, das insbesondere für die Segmente der älteren Kunst, der Asiatika und antiker Objekte in der Regel unmöglich ist. Da die Altersgrenzen beispielsweise bei Zeichnungen oder archäologischen Gegenständen sehr viel niedriger angesetzt sind, steht ein erheblicher Verwaltungsaufwand bevor.
     Nicht nur für die Behörden und den Handel, sondern auch für Sammler, denn die Anmeldepflicht gilt auch für Privatpersonen, die Kunstwerke ins Ausland verbringen möchten – ob umzugsbedingt, als Leihgabe für eine Ausstellung oder zum Verkauf.

     Gerald Böse: 'Die Koelnmesse begrüßt ausdrücklich die Intention, den illegalen Handel mit Kulturgut zu verhindern. Den im Regierungsentwurf formulierten, nicht umsetzbaren Sorgfaltspflichten für den Handel sowie den geplanten Maßnahmen zum Schutz von wichtigen Werken der bildenden Kunst vor der Abwanderung ins Europäische Ausland stehen wir jedoch sehr skeptisch gegenüber und unterstützen mit dieser Meinung ausdrücklich den Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V.. Gemeinsam appellieren wir sowohl an die Kulturstaatsministerin des Bundes, Prof. Monika Grütters, als auch an die zuständige Ministerin des Landes NRW, Christina Kampmann, den Gesetzentwurf eingehend auf seine Auswirkungen für den Kunsthandels- und Kunstmessestandort Deutschland zu prüfen.'“

rART

 

► Umfangreiche Hintergrundinformationen zur geplanten Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes finden Sie unter

www.bvdg.de/aktuelles/kgsg-nicht-nur-der-kunsthandel-sieht-rot
www.bvdg.de/BVDG_aktuell_Kulturgutschutznovelle

 

 

 

 

 

 

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